Brexit – Neue Freihandelsabkommen und geänderte Ursprungsregeln
Viereinhalb Jahre nachdem die Mehrheit der Wähler im Vereinigten Königreich für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt haben, ist der «Brexit» seit dem 1. Januar 2021 Realität. Im Warenverkehr zwischen Grossbritannien und der Europäischen Union sowie der Schweiz gelten nun neue Handelsabkommen. Die neuen Regelungen sorgen derzeit für erhebliche Probleme bei den Zollformalitäten und führen zu Mehraufwand an der Grenze und zu Lieferverzögerungen.
Damit Ihre Sendungen reibungslos den Zoll passieren, müssen Sie die neuen Regeln beachten:
Das Vereinigte Königreich ist keine Vertragspartei des PEM-Übereinkommens (Pan-Europa-Mittelmeer) mehr. Die bilaterale Kumulation von Waren innerhalb der Handelsabkommen ist weiterhin möglich. Die diagonale Kumulation ist aber nur begrenzt oder gar nicht möglich. Im Handelsabkommen der Europäischen Union mit dem Vereinigten Königsreich gibt es zudem neue Ursprungsregeln und Ursprungserklärungen.
Es lohnt sich auch ein Blick in den neuen Zolltarif von Grossbritannien. Die Zolltarifnummern gleichen zwar weitgehend dem EU-Format, es wurden jedoch einige Zollsätze angepasst. Vor allem viele der Nachkomma-Stellen in den Zollsätzen der Europäischen Union wurden auf volle Prozentzahlen abgerundet. Zölle unter zwei Prozent entfallen sogar ganz. Dadurch ergeben sich oftmals tiefere Zollabgaben.
Die wichtigsten Änderungen für Ursprung und Präferenz auf einen Blick!
SIE HABEN FRAGEN? – RUFEN SIE UNS AN!