Würth Logistics - Sanktionslisten- & Embargolandprüfungen
Geschäftsbeziehungen prüfen - Pflicht für jedes Unternehmen
Die Bundesbehörden erscheinen unangemeldet, verlangen Akteneinsicht und beschlagnahmen Computer:
Verdacht auf Geschäftsbeziehungen mit Terrorverdächtigen!
Betrifft Sie nicht, weil Sie sowieso nicht exportieren? – Das kann ein folgenschwerer Irrtum sein!
Jedes Unternehmen muss sicherstellen, dass es keinerlei Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, Organisationen oder Personen unterhält, die auf offiziellen Sanktionslisten stehen. Kommt ein Unternehmen dieser Pflicht nicht nach und geht eine Geschäftsbeziehung mit einem gelisteten Partner ein – auch wenn es unwissentlich geschieht –, ist das ein Vergehen und wird von den Behörden mit hohen Geld- und Freiheitsstrafen geahndet. Ein Verstoss gegen Sanktionen kann für exportierende Unternehmen zudem zur Aberkennung des AEO-Status als „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ oder zur Aussetzung bis hin zum Verlust zollrechtlicher Bewilligungen zur vereinfachten Zollanmeldung führen. Im schlimmsten Fall kann sich ein Unternehmen sogar selbst auf einer Sanktionsliste wiederfinden.
Geprüft werden müssen alle Wirtschaftsbeteiligten, die mit einem Unternehmen in Kontakt stehen. Dazu zählen nicht nur Kunden sondern auch Lieferanten, Dienstleister und Mitarbeitende. Und: Sie müssen die Sanktionslistenprüfung durchführen, bevor Sie ein Angebot verschicken.
Hotline
Team Schweiz
Telefonnummer: +41 71 421 72 49
Team Deutschland
Telefonnummer: +49 7940 93792 40